Charakteristisch für die Ruhr sind die stetigen Wechsel zwischen schnell und langsam fließenden Gewässerabschnitten. Zu den meist vertretenen Fischarten zählen die Forelle, Äsche und Barbe.
Durch die Renauturierung wird sich der Flussabschnitt , allein durch die Hochwässer, noch stark verändern. Bis alles wieder richtig grün ist und die Bäume wieder gewachsen sind, wird es noch lange dauern. Allein die Eindrücke des letzten Jahres lassen aber darauf schließen, dass die Renaturierung ein Erfolg gewesen ist.
Erlaubte Angelmethoden
- Der obere Teilabschnitt der Ruhr ist vom 1. April bis 28. Februar des Folgejahres ausschließlich der Flugangelei vorbehalten.
- Lediglich das Aalangeln ist vom 1. Juni bis 19. Oktober nachts erlaubt.
- Der untere Teilabschnitt ermöglicht ab dem 1. April bis 28. Februar des Folgejahres das Flug- und Spinnangeln, sowie die Stellfischangelei nebst Aalangeln vom 1. Juni bis zum 19. Oktober
- Die gesetzlichen Bestimmungen über Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.