Die Möhne ist ein typischer Mittelgebirgsfluss, der sich durch meist schnell fließende Gewässerabschnitte auszeichnet, aber darüber hinaus auch einige ruhige Abschnitte besitzt. Die Möhne hat gerade im unteren Bereich unserer Strecke städtisch geprägten Charakter, im oberen Bereich durchfließt sie hauptsächlich Wälder und Felder. Neben der häufig vorkommenden Forelle ist die Äsche der Leitfisch des Gewässers.
Die Pachtstrecke unseres Vereins erstreckt sich an der Möhne von unterhalb des Niederenser Sees bis zum Einlauf in die Ruhr.
Erlaubte Angelmethoden
- Außer der nächtlichen Aalangelei vom 01. Juni bis 19. Oktober ist ausschließlich die Flugangelei in der Zeit vom 1. April bis 28. Februar des Folgejahres gestattet.
- Das Waten ist nur vom 01.Mai bis zum 19. Oktober gestattet.
- Die gesetzlichen Bestimmungen über Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.
Niederenser See:
Seit 2010 dürfen wir auch wieder eingeschränkt an dem Niederenser See angeln, das Angeln an dem See war den Vereinsmitgliedern seit 1986 aus Naturschutzgründen verboten. Zwar darf nun nur ein kleiner Teil des Sees beangelt werden und es darf sich auch nur eine geringe Anzahl Angler gleichzeitig am See aufhalten. Doch nach jahrelangem ´Kampf´ ist diese eingeschränkte Angelerlaubnis ein großer Erfolg und vielleicht ein erster Schritt zu Weiterem.